Keine Dienstwaffe für Extremisten

Was sind schon 400 mutmaßlich rechtsextreme und verschwörungsgläubige Polizisten bei 280.000 Landespolizisten in Deutschland insgesamt?
400 zu viel.

Neues aus der Welt der Rechtschaffenden

Prozess gegen Waffensammler in Flensburg: Verfahren eingestellt

 

Stand: 11.04.2025

 

Kern des Prozesses in Flensburg war ein mutmaßlicher Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz wegen eines Maschinengewehres. Ein Gutachter hat das Gewehr nun lediglich als Dekowaffe eingestuft.

Das Amtsgericht in Husum hat am Freitag das Verfahren gegen einen 68 Jahre alten Waffensammler aus Nordfriesland eingestellt. Ihm wurde vorgeworfen, 2017 in seinem Wohnhaus unerlaubt Waffen gelagert zu haben. Neben mutmaßlichen Verstößen gegen das Waffengesetz hatte die Staatsanwaltschaft dem Mann vor allem vorgeworfen, mit dem Besitz eines Maschinengewehres gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen zu haben. Der Prozess fand aus Platzgründen in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt.

 

Maschinengewehr ist laut Gutachter eine Dekowaffe

 

Am ersten Verhandlungstag am Donnerstag (10.04.) hatten sich die Beteiligten laut Gerichtssprecher darauf geeinigt, dieses Maschinengewehr von einem Sachverständigen untersuchen zu lassen. Ein Gutachter habe festgestellt, dass es nicht mehr als Maschinengewehr funktionsfähig sei und daher nicht unter das Kriegswaffenkontrollgesetz falle.

Die weiteren Vorwürfen gegen den Mann waren nach Angaben des Gerichts weniger schwerwiegend. Deshalb war eine Einstellung des Verfahrens möglich. "Das Gericht hat das Verfahren eingestellt, weil damit die Möglichkeit offen stand, dem Angeklagten Auflagen zu machen", so das Gericht. Wichtigste Auflage: Der 68-Jährige muss die Waffen an eine Person herausgeben, die dafür berechtigt ist. Er darf sie also nicht selbst behalten. Zu der Frage, was mit jenen Waffen geschieht, die der Mann möglicherweise legal besaß, machte das Gericht keine Angaben.

 

Scharfe Waffen nicht erkannt - Chaos in Waffenbehörde

 

Im Fall eines Waffensammlers in Schleswig-Holstein kommen immer mehr Ungereimtheiten bei der Arbeit der Behörden ans Licht. Sogar eine scharfe Waffe wurde wieder herausgegeben.

 

Gericht: Einstellung auch wegen langer Verfahrensdauer

 

Es gab bereits mehrere Anläufe für ein Verfahren gegen den Waffensammler. Erst musste der Prozess 2022 aus Krankheitsgründen verschoben werden, dann begann der Prozess zwar im Frühjahr 2023, wurde aber wegen eines Ablehnungsgesuches gegen die zuständige Richterin wieder unterbrochen. Das Gericht entschied sich auch wegen der langen Verfahrensdauer für eine Einstellung.

 

Fehler bei der Dokumentation und Einordnung der Waffen

 

Der Fall sorgte bereits in der Vergangenheit für Aufsehen: Bei der Dokumentation der Sammlung hatte die Landesregierung in der Vergangenheit Fehler eingeräumt. Auf handschriftlichen Zetteln ist es demnach zu falschen Zuordnungen von Waffennummern gekommen. Auch wurde eine scharfe Waffe von der Waffenbehörde in Husum (Kreis Nordfriesland) offenbar fehlerhaft als Dekowaffe klassifiziert, gelagert - und wieder an den Angeklagten herausgegeben.

 

Hohe Sicherheitsvorkehrungen beim Prozessstart

 

 

Weil das eigentlich zuständige Amtsgericht in Husum die sichergestellten Waffen, Waffenteile, Munition sowie pyrotechnischen Gegenstände nicht sicher aufbewahren konnte, fand der Prozess in den Räumlichkeiten des Landgerichts Flensburg statt. Dort sind zum Beispiel die entsprechenden Tresore vorhanden. Die Sicherheitskontrollen waren streng: Die rund 30 Zuschauerinnen und Zuschauer wurden vor dem Prozessstart am Donnerstag gründlich kontrolliert und mussten auch ihre Mobiltelefone abgeben.

 

 

 

Scharfe Waffen nicht erkannt - Chaos in Waffenbehörde

 

Eine Recherche von Panorama 3 mit "t-online" zeigt: Statt mit korrekten Listen arbeiteten die Behörden im Fall des Waffensammlers von Schwesing (Nordfriesland) mit fehlerhaften Aufzeichnungen und Strichlisten - und gaben am Ende offenbar eine unerkannt scharfe Waffe wieder heraus.

 

von Philipp Eggers, Lars Kaufmann und Carsten Janz

 

Ein Schießstand in Kulmbach in Bayern, in den Händen eines Waffenhändlers ein Gewehr. Anlegen, zielen, abdrücken. Schüsse peitschen durch den Raum - doch genau das dürfte nicht passieren. Denn nach Einschätzung der Waffenbehörde in Husum handelt es sich beim K98 mit der Seriennummer 2222G um eine Dekowaffe, also eine unbrauchbare Waffe. Mit Dekowaffen schießen - unmöglich.

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Bis zum 4. Februar 2021 gehörte dieses Gewehr dem Waffensammler Peter Frank aus Schwesing. Er hatte mit knapp 1.000 Waffen eine der größten Waffensammlungen Deutschlands, geschätzter Wert 1,5 Millionen Euro. In Franks Waffenkammer stehen heute aber nur noch ein paar Schäfte: Holzgriffe, die die Behörden ihm gelassen haben.

 

Ein gewissenhafter Sammler

 

Von einer chaotischen Waffenkammer spricht die für ihn zuständige Husumer Waffenbehörde. Dabei haben die Sachbearbeiterinnen Peter Frank noch bis 2016 ganz anders eingeschätzt. In einem Schreiben an den Zoll, das Panorama 3 vorliegt, schreibt die Waffenbehörde damals, Frank sei ein verantwortungsbewusster und gewissenhafter Sammler "mit dem Hang zum Überkorrekten".

 

Verhängnisvoller Mailverlauf

 

 

 

Doch als er 2017 ein Gewehr aus Österreich importieren will und die Daten des Verkäufers samt Mailverlauf an die Waffenbehörde weiterleitet, fällt der neuen Sachbearbeiterin etwas auf: Frank fragt den Händler im Mailverlauf nach Waffenteilen: "Freue mich auch über unvollständige Waffen. Genauso über Deko-/Salutwaffen. (…) Habe Ersatzteile, um mir daraus wieder eine vollständige, der Epoche entsprechende Waffe zusammen zu bauen (…)."

"Aus diesem Satz", sagt Frank, "hat die Dame eine kriminelle Handlung erahnt, dass ich illegal Waffen einführe und diese zusammenbaue. Nirgendwo steht in dieser Mail, dass es sich um scharfe Waffen handelt."

 

Verschiedene Seriennummern bei historischen Waffen keine Ausnahme

 

Trotzdem durchsucht die Behörde im November 2017 seine Waffenkammer. Und finden etliche Gewehre mit mehreren verschiedenen Seriennummern auf den unterschiedlichen Teilen, also beispielsweise dem Lauf oder dem Verschluss. Was bei aktuellen Waffen ein Hinweis auf eine mögliche Straftat wäre, nämlich den tatsächlich illegalen Zusammenbau von Waffen, ist bei historischen Waffen wie dem K98 dagegen normal, sagt der Waffensachverständige Ralph Herrmann: "Häufig war es so, dass die Reparaturwerkstätten während des Krieges aus erbeuteten Waffen oder Waffen, die beschädigt waren, eine funktionstüchtige Waffe gebaut haben. Es wurden Läufe ausgetauscht, es wurden Verschlüsse ausgetauscht, und da hatte man eben ein Wirrwarr an Nummern."

Ein Fakt, der den Mitarbeitern der Waffenbehörde möglicherweise nicht klar ist. Denn auch auf unsere Anfrage wiederholen sie: "Vorgeworfen wird ihm (…) das unerlaubte Herstellen von Waffen." Peter Frank habe bewusst unpräzise Angaben zur Seriennummer gemacht, um aus Waffenteilen ganze Waffen herzustellen.

 

Flensburg: Gegenseitige Vorwürfe bei Prozessauftakt gegen Waffensammler

 

Der 66-jährige aus Nordfriesland sammelte laut Staatsanwalt mehr Waffen, als er durfte. Er selbst beklagt, seine Sammlung sei vernichtet worden.

 

Behörde erhebt schwere Vorwürfe gegen den Waffensammler

 

Dabei ist dieser Punkt nicht mal Teil einer Anklage gegen den Waffensammler. Denn gegen Frank läuft mittlerweile ein Strafverfahren. Die Vorwürfe der Waffenbehörde Husum sind gravierend: er soll gegen das Waffengesetz und das Kriegswaffenkontrollgesetz verstoßen haben. Das wären gravierende Gesetzesverstöße, in besonders schweren Fällen sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Derzeit ruht das Verfahren, weil die Richterin für befangen erklärt wurde.

 

Ein Blick in den Lauf reicht aus

 

Am 4. Februar 2021, dreieinhalb Jahre nach der ersten Durchsuchung und Versiegelung seiner Waffenkammer, rücken Waffenbehörde und LKA wieder an und räumen aus: 174 Gewehre kommen in die kriminaltechnische Sammlung des LKA, 783 weitere Waffen, Waffenteile und Waffenläufe sollen vernichtet werden. Andere Waffen, unter anderem das K98 mit der Seriennummer 2222G, werden in die Kiste für Dekowaffen gepackt, geprüft von den Sachverständigen des Landeskriminalamts.

Nach Angaben der Waffenbehörde wurden die Dekowaffen anschließend im Kreishaus noch einmal gesichtet. Dass es sich bei 2222G um eine scharfe Waffe handelt, haben die Behördenmitarbeiter wohl auch bei dieser Prüfung nicht erkannt. Dabei ist das eigentlich für Experten kein Problem: Dekowaffen sind unter anderem daran zu erkennen, dass die Läufe zugeschweißt sind. Für eine Prüfung reicht ein Blick in den Lauf aus.

 

Verstoßen die Beamten gegen waffenbehördliche Vorgaben?

 

Die Räumung der Waffenkammer verläuft offenbar noch an anderer Stelle nicht nach den waffenbehördlichen Vorgaben. Frank hat sie als chaotisch in Erinnerung: "Am Ende saß der Hauptkommissar hier an diesem Tisch und als er gehen wollte, sage ich: 'Halt! Ich brauche noch eine Quittung, einen Beleg über die annähernd 1.000 Waffen, die Sie mir jetzt weggenommen haben.' Da setzte er sich hin und sagte, 'sowas gibt es hier nicht.'"

Doch es muss sie geben. Eine Excel-Liste, angefertigt nach dem Vier-Augen-Prinzip, so besagt es eine Verwaltungsvorschrift. Was in Franks Fall stattdessen auftaucht: handschriftliche Listen, auf denen laufende Nummern springen, Seriennummern doppelt oder gar nicht eingetragen sind. Für den Verwaltungsrechtler Jürgen Punke ist das inakzeptabel: "Die Liste soll lückenlos dokumentieren, was vorgefunden ist und auch waffenrechtlich sauber sortieren. Und wenn die Methode so zur Anwendung gelangt, dass das gar nicht möglich ist, dann möchte man fast böse formulieren, dann kann man sich solche Listen von vornherein sparen." Dabei gelte für Mitarbeiter von Behörden im Umgang mit Waffen eine besondere Pflicht zur Penibilität.

 

"Die Liste ist nicht fehlerhaft"

 

Auf Nachfrage antwortet die Waffenbehörde anfangs: "Die Liste ist nicht fehlerhaft. Sie gibt vollständig wieder, was am Tag der Räumung des Waffenraumes bei Herrn Frank gefunden wurde." In einer internen Mail, die Panorama 3 und t-online vorliegt, heißt es hingegen: "Wir haben irgendwann nur noch gezählt." Und tatsächlich finden sich auf den handschriftlichen Listen Strichlisten. Später räumt die Landesregierung offiziell Unstimmigkeiten ein. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage heißt es: "Dabei kam es zu falschen Zuordnungen von Waffennummern". Man habe, so die Landesregierung weiter, die Fehler korrigiert und werde künftig elektronische Listen führen.

 

LKA kann Herausgabe scharfer Waffe nicht nachvollziehen

 

Doch keine Deko-Waffe: Das herausgegebene Gewehr wird auf einem Schießstand getestet - es schießt.

Doch können tatsächlich alle Fehler korrigiert werden? Ein Großteil der Waffen ist schon kurz nach dem Ausräumen im Bremer Hochofen eingeschmolzen worden - unter anderem auf Grundlage einer Strichliste. Und zwar alle, bis auf die 174 Waffen, die das LKA in die kriminaltechnische Sammlung aufnehmen will und die Dekowaffen. Unter ihnen ist auch das Gewehr mit der Nummer 2222G. Auf Anfrage schreibt das LKA: "Die Behauptung, es wurden diverse scharfe Waffen ausgehändigt, kann von hier aus nicht nachvollzogen werden."

In Kulmbach am Schießstand lässt sich das nachvollziehen. Wir haben die Nummer des Gewehres überprüft und mit den Waffenbesitzkarten von Peter Frank abgeglichen. Er hatte sie korrekt als scharfe Waffe angemeldet. Später haben die Behörden sie als Dekowaffe dem Kulmbacher Waffenhändler ausgehändigt. "Diese Waffe ist eine scharfe Waffe, keine Dekowaffe", sagt der Büchsenmacher aus Bayern.

 

Politiker fordert Konsequenzen

 

 

 

Wir zeigen Jan Kürschner (Grüne) unsere Aufnahmen vom Schießstand. Er ist Mitglied der schwarz-grünen Regierungskoalition in Schleswig-Holstein und Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses. "Dass man jetzt Dekowaffen mit scharfen Waffen irgendwie verwechselt, hielt ich eigentlich für ausgeschlossen. Das darf auf keinen Fall passieren. Wenn sich das jetzt bewahrheitet, dass da eine scharfe Waffe als Dekowaffe gekennzeichnet rausgegeben wurde, müssen wir gucken, wie ist es dazu gekommen? Wo ist die Stelle? Und dann muss man diese Stelle abstellen."

 

Waffenbehörde streitet Verantwortung ab

 

In der Waffenbehörde jedenfalls fühlen sie sich nicht so recht verantwortlich. "Wenn das LKA eine Waffe als Deko- und Salutwaffe und damit als erlaubnisfrei einstuft, dann gehen wir davon aus, dass das stimmt. Wir selbst schießen nicht mit den Waffen." Sollte tatsächlich ein Fehler passiert sein, wäre jetzt der Waffenhändler verpflichtet, die Waffe zu melden.

Welche Verstöße Sammler Frank am Ende tatsächlich begangen hat, muss im Strafverfahren geklärt werden. Ein Angebot über sechs Monate auf Bewährung gegen ein Schuldeingeständnis hat er abgelehnt. Andere Fragen müssen die Behörden jetzt beantworten. Denn, anstatt die Menschen zu schützen, haben die Behörden sie offenbar einem Risiko ausgesetzt.

 

 

 

 

Neues aus der Welt der Rechtschaffenden

25.03.2025

"Sind keine Kriegswaffen": LKA vermisst Granatwerfer, sieht aber "keine Gefahr"

 

In Sachsen-Anhalt ist die Polizei auf der Suche nach Waffen aus dem eigenen Bestand, darunter mehrere als "gefährlich" deklarierte Granatwerfer. Innenministerin Zieschang bemüht sich um Schadensbegrenzung. Die Gegenstände sollen harmlos sein. Andere hingegen seien funktionstüchtig.

Neben drei Granatwerfern fehlen noch 49 weitere Waffen.© IMAGO/Björn Trotzki

Nach massiver Kritik des Landesrechnungshofs wegen verschwundener Waffen im Landeskriminalamt hat sich Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang zu den Vorwürfen geäußert. Zuletzt war es dabei insbesondere um drei Granatwerfer gegangen. Sie seien nur Überbleibsel abgeschossener Ausgangssysteme, sagte die CDU-Politikerin in der Regierungsbefragung im Landtag. "Das heißt, sie enthielten keine Spreng- und Zündmittel", so Zieschang. "Bei allen drei Gegenständen handelt es sich also nicht um Kriegswaffen und auch nicht um Waffen, sondern um Gegenstände, von denen objektiv keine Gefahr ausgeht."

Die Gegenstände seien Anschauungsmodelle gewesen, sagte die Innenministerin. In einem Bericht des LKA werde explizit festgehalten, "dass es sich bei diesen Gegenständen nicht um scharfe Schusswaffen handelt, sondern um Gegenstände", so Zieschang.

An Polizei-Fachhochschule fehlen 90 Schusswaffen

Rechnungshofpräsident Kay Barthel hatte in einem Interview im Zusammenhang mit den drei Granatwerfern von gefährlichen Waffen gesprochen. Barthel nannte das Verschwinden der Waffen insgesamt besorgniserregend. Die Vergleichswaffensammlung des LKA wird für die Kriminaltechnik und zu Ausbildungszwecken genutzt.

Weitere Waffen fehlen in Sachsen-Anhalt

Auf Anfrage teilte der Landesrechnungshof nach Zieschangs Darstellung im Landtag mit, die Äußerung Barthels im Interview sei missverständlich gewesen. "Korrekt ist, dass im LKA-Bestand mindestens 52 Waffen beziehungsweise gefährliche Gegenstände fehlen. Darunter sind acht scharfe Waffen. Bei den gefährlichen Gegenständen handelt es sich vor allem um Hieb- und Stichwaffen sowie um drei Granatwerfer. Die Granatwerfer sind also unter den gefährlichen Gegenständen subsummiert", sagte ein Sprecher des Rechnungshofs.

Gaben LKA-Beamte einen Revolver an einen Mörder?

Grundsätzlich bleibt die Behörde bei ihrer Kritik am LKA. "Im Übrigen sind die Gegenstände ja verschwunden. Wir haben sie also nicht zu Gesicht bekommen und können die Gefährlichkeit somit natürlich auch nicht einschätzen", sagte der Sprecher.

Zieschang räumte im Landtag ein, dass die Teile der drei Granatwerfer aus der Vergleichswaffensammlung in eine LKA-Abteilung als Dauerabgabe herausgegeben wurden und der weitere Verbleib anhand der Dokumentation nicht mehr nachvollzogen werden könne. Die Bewertung des LKA, dass von den Gegenständen keine Gefahr ausgeht, ist laut Zieschang mit der Wehrtechnischen Dienststelle, dem Bundeskriminalamt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz abgestimmt worden.

 

 

21. März 2025, 15:30 Uhr 

Neues aus der Welt der Rechtschaffenden

 

Jahresbericht des Landesrechnungshofs "Besorgniserregend": Neue Details zu verschwundenen Waffen aus LKA-Sammlung

 

Aus der Waffensammlung des Landeskriminalamtes sind deutlich mehr Waffen verschwunden oder unerlaubterweise verliehen worden als bisher bekannt. Das zeigt der Jahresbericht des Landesrechnungshofes. Neben den Sicherheitsmängeln beim LKA gibt es auch Kritik an Straßenausbau-Projekten und zusätzlich geschaffenen Stellen in den Ministerien des Landes.

Dem Landeskriminalamt (LKA) sind drei Granatwerfer abhandengekommen. Das hat die jährliche Prüfung des Landesrechnungshofes ergeben. Aus dem Bericht geht auch hervor, dass mindestens 52 Waffen und gefährliche Gegenstände aus der Vergleichswaffensammlung des LKA verschwunden sind. Dies war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. 40 der fehlenden Waffen waren laut Prüfung an die Fachhochschule der Polizei verliehen und dort abhanden gekommen.

Ergebnisse der Kontrolle Prüfer: Erhebliche Mängel bei LKA-Waffensammlung

 

Vergleichs-Waffensammlung des LKA im Fokus

 

Bei der Präsentation des Jahresberichts am Freitag in Magdeburg erklärte Rechnungshof-Präsident Kay Barthel (CDU), die Vergleichswaffensammlung werde von fünf hoch qualifizierten Polizeibeamten betrieben. Hier gebe es jedoch "Überlastungseffekte", so Barthel. Solche Aufgaben müssten so wahrgenommen werden, dass keine Sicherheitsrisiken entstünden. Gegebenenfalls müsse man dafür Personal verschieben, um mehr Beamte in der Vergleichswaffensammlung zu haben. Dass niemand sagen könne, wohin Waffen verschwunden seien, sei besorgniserregend, erklärte Barthel.

Der Rechnungshof ist darüber hinaus der Auffassung, dass das LKA über 600 Waffen rechtswidrig an andere Behörden abgegeben hat. Dabei handle es sich um Waffen, die eigentlich vernichtet werden sollten. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft dürften sie zwar in die Vergleichswaffensammlung des LKA aufgenommen werden. Dass 413 Waffen an andere Behörden verliehen und weitere 203 Waffen gar in den Besitz anderer Behörden übertragen wurden, sei jedoch nicht zulässig.

 

Landesrechnungshof sieht wieder Unregelmäßigkeiten bei Waffen

 

Angesichts des Anschlags in Magdeburg im Dezember habe man darüber diskutiert, ob es ein geeigneter Zeitpunkt sei, nun "schon wieder den Eindruck zu erwecken, dass es im Polizei-Bereich große Probleme gibt", sagte Barthel. Deshalb betonte der Rechnungshof-Präsident: "Es gibt beim Rechnungshof natürlich eine große Wertschätzung gegenüber den Polizeibeamten."

Rechnungshof-Präsident Barthel bei der Vorstellung des Jahresberichts. Bildrechte: MDR/Engin Haupt

Die Prüfung der Vergleichs-Waffensammlung sei der letzte Akt in der Asservaten-Prüfung gewesen, deswegen tauche das Thema im Jahresbericht auf.

Bei der Vergleichswaffensammlung gehe es vordringlich nicht um Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, sondern um Organisations-Fragen. Dass es keinen genauen Überblick über den Verbleib von Waffen oder die Menge von Munition gebe, sei ein grundsätzliches Problem.

 

Innenministerium: Waffen nicht aufgetaucht

 

Auf Anfrage von MDR SACHSEN-ANHALT teilte das Innenministerium am Freitag mit, dass zu allen verlorenen Waffen und gefährlichen Gegenständen Strafanzeige gestellt und staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren geführt worden seien. Diese ergaben laut Ministerium, dass die Waffen in keinem polizeibekannten Fall aufgetaucht sind. Die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen seien zwischenzeitlich eingestellt worden.

 

Laserwaffen-Schießstand der Polizei

 

In seinem Jahresbericht kritisiert der Rechnungshof außerdem den geplanten Laserwaffen-Schießstand der Polizei. In der Ausschreibung sei ein Betrag von 330.000 Euro als Auftrags-Wert festgelegt worden. Jedoch habe kein Bieter zu diesem Preis die notwendigen Bedingungen erfüllen können. Weil selbst der günstigste der annehmbaren Bieter fast 200.000 Euro über dem Auftrags-Wert lag, wurde das Projekt erneut ausgeschrieben.

Der Auftrags-Wert betrage nun eine Million Euro. Zudem werde der digitale Schießstand nun nicht mehr mobil sein, sondern an einem einzigen zentralen Trainings-Ort errichtet werden. "Wie damit dann aber im Pandemie-Fall die Aus- und Fortbildung von bis zu 7.000 Polizisten sichergestellt werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar", schreibt der Rechnungshof. Der Laserwaffen-Schießstand wird aus dem Corona-Sondervermögen des Landes finanziert.

 

Ergebnisse der Kontrolle Prüfer: Erhebliche Mängel bei LKA-Waffensammlung

 

 

Vermutlich nicht nur ich halte die offenbare Tatsache für Besorgnis erregend, dass der Verlust von Dienst- und Ansichtswaffen und beschlagnahmten Waffen, darunter unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallende Waffen, in einer Landeshaushaltsbehörde offenbar deutlich ernster genommen wird als in der dafür eigentlich ursächlichen und ermittlungstechnisch verantwortlichen Behörde..

 

 

 

Panorama

Pistolen, Revolver und Gewehre

An Polizei-Fachhochschule fehlen 90 Schusswaffen

 

An der Polizei-Fachhochschule in Aschersleben wurden 90 Waffen zu wenig gezählt. (

In Aschersleben haben es einige Personen an der Polizei-Fachhochschule mit der Verwahrung von Schusswaffen offenbar nicht ganz so genau genommen. Einem Bericht zufolge fiel jüngst auf, dass 90 Waffen nicht aufzufinden sind. Der Fall erinnert an andere Vorkommnisse in verschiedenen Bundesländern.

An der Polizei-Fachhochschule Sachsen-Anhalts in Aschersleben sind einem Medienbericht zufolge 90 Schusswaffen unauffindbar. Dies berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" unter Verweis auf einen internen Bericht von Hochschulrektor Thorsten Führing an das Landeskriminalamt (LKA). Das der Zeitung vorliegende Schreiben datiert demnach auf vergangenen Freitag. Nach Recherchen des Blatts sollen unter den gesuchten Waffen Pistolen, Revolver und Schnellfeuergewehre sein.

Um die Waffen zu finden, habe die Polizei-Hochschule nach Angaben des Rektors frühere Mitarbeiter kontaktiert, die für die Verwahrung von Schusswaffen und anderen Waffen zuständig waren. Die verschwundenen Schusswaffen sollen aus der sogenannten Vergleichswaffensammlung des LKA an die Polizei-Hochschule verliehen worden sein. Die Sammlung dient Polizisten als Lehr- und Anschauungsmaterial.

Dem Bericht zufolge hatte Sachsen-Anhalts Rechnungshof bei einer Vor-Ort-Kontrolle "deutliche Abweichungen im Waffenbestand der Lehrmittelsammlung" festgestellt. Waffen, die laut Aktenlage in Verwahrung der Hochschule sein müssten, hätten nicht vorgezeigt werden können.

Abweichungen in Brandenburg und Sachsen

Der Vorfall erinnert an ähnliche Berichte über abhanden gekommene Munition und Waffen in deutschen Polizeibeständen. So wurde 2023 etwa bekannt, dass seit 2017 beim Schießsport der Brandenburger Polizei rund 25.000 Schuss Munition verschwunden sein sollen. Experten sehen in diesem Zusammenhang auch Mängel in der Aufsicht und fordern eine stärkere Kontrolle. "Wenn über so lange Zeit solche Defizite nicht festgestellt werden, dann glaube ich, ist es auch ein Defizit im Bereich der Dienstaufsicht", sagte der frühere Münchner Polizeipräsident Hubertus Andrä am vergangenen Mittwoch im Landtags-Innenausschuss in Potsdam, der die zugehörige Expertenkommission leitet.

Und auch die sächsische Polizei stellte bei einer Revision des Waffenbestandes mehrere Abweichungen fest. Wie das Innenministerium Mitte April mitteilte, waren dabei vier Schusswaffen aus dem Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen unauffindbar. Zudem gab es eine Abweichung bei der Einsatzmunition von fünf Patronen.

Bei den fehlenden Schusswaffen handelt es sich um zwei Pistolen P7 M8 der Firma Heckler & Koch und zwei Sportkarabiner. "Die Dienstpistolen sollten als sogenannte Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz vorgehalten werden, allerdings ist der Verbleib der Waffen seit 2022 nicht mehr dokumentiert", hieß es. Seit Ende 2023 laufe dazu ein Ermittlungsverfahren. Auch im Fall der Karabiner soll nun ermittelt werden.

Quelle: ntv.de, fzö

Die Kriminalisierung ist im Gange

  • Sprengung bei Waffensammler
  • Ließen sie die Granate platzen?
  • Die Behörden nehmen einem Waffensammler mehrere Hundert Waffen weg, weil er angeblich nicht mehr zuverlässig ist – doch sie machen dabei Fehler. Offenbar auch im Fall von Gewehrgranaten.
  • Es ist der 14. April 2021. Zum vierten Mal hat Peter Frank an diesem Tag Besuch vom Landeskriminalamt Kiel und der Waffenbehörde des Kreises Nordfriesland. Die Behörden werfen dem Waffensammler schwere Verstöße gegen das Waffengesetz vor und wollen an diesem Tag weitere Waffenteile abholen, die Frank nicht mehr besitzen darf.
  • Bei den vorherigen drei Durchsuchungen und Razzien waren der Polizei schwere Fehler passiert. t-online berichtete ausführlich über gut 150 Waffen, die aus der Hand der Behörden verschwunden waren, oder über scharfe Waffen, die das Landeskriminalamt nicht erkannt und trotzdem an Dritte weitergegeben hatte.
  • Unter den Waffen waren auch Gewehrgranaten, die Frank legal besaß – denn sie waren offenbar leer, ohne Sprengstoff. Frank beteuerte das mehrfach gegenüber den Beamten, legte Belege vor, mit denen er nachwies, dass es sich um Sammlerstücke handelte. Doch die Polizei ließ den Kampfmittelräumdienst kommen und angeblich die Granaten sprengen. Belege, dass das nötig war: Gibt es nicht. Aber auch keine, dass die Sprengung überhaupt stattfand.
  • Wollten Polizei und die Waffenbehörde mit diesem Einsatz und der Darstellung, wie er abgelaufen sein soll, über eigene Fehler in den Ermittlungen hinwegtäuschen? Die Antworten der Behörden lassen viele Fragen offen.
  • Waffensammler seit der Kindheit
  • Peter Franks Leidenschaft für Waffen entwickelte sich früh. Schon mit 7 Jahren begann er, Waffen zu sammeln, vor allem eine Waffe: den Karabiner 98 in allen seinen Ausführungen. "Diese Gewehre lagen hier bei uns in Nordfriesland nach dem Krieg überall auf Dachböden", sagt er. "Verboten waren die Gewehre damals nicht, ich habe sie sogar manchmal in die Schule mitgenommen und den Lehrern gezeigt." Die hätten ihm dann die Waffe erklärt, Tipps zur Handhabung gegeben.
  • Peter Frank, Waffensammler aus Schwesing in Schleswig-Holstein. (Quelle: privat)
  • Franks Interesse galt schon damals vor allem der Technik der Waffen. Irgendwann besaß er eine Sammlung von mehr als 900 Waffen von unterschiedlichen Herstellern, aus verschiedenen Baujahren und von unterschiedlichen Herstellungsorten. Geschossen hat Frank damit nicht, oder nur selten. Seine Sammlung galt laut Fachmagazinen als die größte legale kulturhistorische Sammlung dieser Waffen in Europa.
  • Streit mit der Waffenbehörde
  • Doch 2017 entbrannte ein Streit zwischen Frank und der Waffenbehörde sowie dem LKA. Ihm wurde plötzlich unterstellt, gegen das Waffengesetz verstoßen zu haben. Seine Waffen wurden sichergestellt und ein Teil davon vernichtet – möglicherweise rechtswidrig. Er wurde wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz angeklagt – der Prozess stockt seit Längerem, die Richterin wurde für befangen erklärt, und Waffen, die vom LKA und der Waffenbehörde abgeholt wurden, sind verschwunden. t-online berichtete ausführlich.

 

  • So ging der Streit los: "So verschwanden 150 Waffen aus Behördenhand"
  • Teil 2: Nun fehlen zentrale Dokumente
  • Teil 3: Die befangene Richterin und die Aktenmanipulation
  • Teil 4: LKA lässt Waffen verschwinden
  • Teil 5: "Der größte Waffenskandal der Bundesrepublik"
  • Teil 6: "Absolut tödlich" – Wie das LKA scharfe Waffen nicht erkannte
  • Nun stellt sich zudem heraus, dass es auch im Fall von zwei Gewehrgranaten offene Fragen gibt. Diese Gewehrgranaten können mit einem Aufsatz auf dem Karabiner 98 verschossen werden. Sie wurden während des Zweiten Weltkriegs beispielsweise zum Brechen von Bunkern verwendet. Frank hat diese Granaten nach eigenen Angaben auf einer Messe gekauft. "Sie waren ohne Inhalt, kein Sprengstoff", sagt er. Solche Deko-Granaten dürfen Erwachsene ab 18 Jahren in Deutschland ohne spezielle Erlaubnis besitzen.
  • Granaten sogar geschüttelt
  • Bei Frank sahen es das Landeskriminalamt und die Waffenbehörde aber anders. Sie vermuteten, es hier mit nicht transportfähigen Granaten zu tun zu haben. "Das war völliger Quatsch", sagt Frank. Er versichert an Eides statt, dass er bei der Durchsuchung am 14. April 2021 die Gewehrgranaten vor den Augen der Beamten auseinandergeschraubt und geschüttelt hat. Um zu zeigen, dass keine Gefahr von den Deko-Granaten ausgeht.
  • "Ich war tatsächlich aufgebracht", erinnert er sich. "Deshalb kann ich mich so gut an diese Szene erinnern. Ich habe überhaupt nicht verstanden, was diese Beamten mit den Deko-Granaten haben". t-online liegen von dem Tag der Durchsuchung Zeugenaussagen vor, die Franks Version bestätigen.
  • Unsichere Lagerung vor Glasfront
  • Später fand Frank die Granaten wieder zusammengeschraubt vor seiner Eingangstür. "Wenn eine Gefahr von diesen Gegenständen ausgegangen wäre, dann hat die Polizei sehr fahrlässig gehandelt, als sie sie vor eine Glasfront legte", so Frank. Auf den Bildern ist zu erkennen, dass die Granaten geöffnet waren. Es ist ein Spalt am Gewinde zu erkennen.
  • Es gibt einfache Methoden, um zu erkennen, ob eine Granate Sprengstoff enthält. t-online hat die schleswig-holsteinischen Behörden deshalb danach gefragt, wie sie die Granaten nach Sprengstoff untersucht haben, ob sie etwa gewogen wurden. Als Antwort zum Gewicht nennt das Innenministerium Standardzahlen aus dem Herstellerdatenblatt. Doch das Innenministerium bestätigt auch: Die Granaten wurden nicht gewogen. Es wurde auch kein Sprengstoff-Hund eingesetzt. Lediglich eines betont das Ministerium: Die Granaten waren handhabungs-, aber nicht transportfähig.
  • Wurden die Granaten wirklich gesprengt?
  • Das LKA ließ den Kampfmittelräumdienst kommen und ein Loch im Garten ausheben. Was danach passierte, ist unklar. Frank konnte nicht beobachten, dass die Granaten tatsächlich in dieses Loch gebracht und gesprengt wurden. Das aber behauptet das Innenministerium.
  • Es muss aber einräumen, dass nach der vermeintlichen Sprengung keine Bilder angefertigt wurden. Die Behördenmitarbeiter haben nach Sprengstoffteilen gesucht, aber keine gefunden. Frank selbst hat mit anderen, die das bezeugen, nach der Sprengung nach Resten der Granaten gesucht: Fehlanzeige. Er bezweifelt sogar, dass eine Sprengung stattgefunden hat. "Das 70 Zentimeter tiefe, von den Beamten gegrabene Sprengloch sah nach der angeblichen Sprengung unverändert aus", sagt er. "Kein Sprengtrichter, keine Erde, die ins Loch gefallen ist, nur Dämmmaterial."
  • Der angebliche Sprengstoff sollte nach dem Willen der Staatsanwaltschaft auch Teil einer Anklage gegen Frank vor Gericht werden. Sie hatte eine "Nachtragsanklage" formuliert, also eine Anklage, die der schon bestehenden wegen angeblicher Verstöße gegen das Waffengesetz hinzugefügt werden sollte. Doch das Gericht sah bei der "Nachtragsanklage" Nachholbedarf und gravierende Fehler. Ermittlungen seien "nicht hinreichend" oder "waffentechnische Abgrenzungen des Sprengstoffes" nicht ausreichend. Die Anklage wurde von der zuständigen Staatsanwältin dann zurückgenommen.
  • Diese angebliche Sprengung nennt Frank "puren Aktionismus". "Ich sollte hier kriminalisiert werden", sagt der Oberstleutnant a. D. Peter Frank. "Wenn ich Deko-Granaten vor den Augen der Beamten zerlege und schüttle, dann erwarte ich, dass die Ungefährlichkeit klar ist." Auf die Frage, warum die Behörden vor Ort nicht auf die Schilderungen von Frank eingegangen sind, antwortete das Ministerium nicht.