Merksatz
"wenn jemand die Gelegenheit hat, einen anderen zu quälen, dann nimmt er diese Gelegenheit auch wahr."
In jedem guten Deutschen schlummert sowieso ein kleiner Hilfspolizist, der sich sehnlichst wünscht, Meldung machen zu können, um die Obrigkeit auf sich aufmerksam zu machen und sich als guter Untertan zu beweisen!
In manchen auch das unverwüstliche GESTAPO Gen.
Wichtige Information
Es ist die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen.
Das gilt aber nicht für die Recklinghäuser Polizei!
Nach einer vandalistischen Hausdurchsuchung vor Weihnachten 2024, wo alles achtlos auf den Boden geworfen wurde wie Sperrmüll, haben Beamte zu guter Letzt noch in das Handwaschbecken des Betroffenen uriniert, um ihre Menschenverachtung zu demonstrieren.
Ihre Kinderstube können diese Menschen nicht verheimlichen, die riecht man!
Je mehr ich auf "Archeologiereise" in meinen Kellern gehe, um meine Sachen wieder zu finden, um so größer wird meine Verachtung der "GESTAPO 2.0", die im Jahre 2024 so etwas einem Menschen zumutet, aber die Rollkommandos scheinen ja wieder eine Renaissance zu erfahren.
Ich hatte Sie in einem drei Sekunden Anflug für einen zivilisierten Menschen gehalten, Herr POK Fischer.
Wir sehen "guten" Zeiten entgegen.
Ich bin der Meinung, wir dürfen die Polizei nicht unterschätzen.
In der NS Zeit und der STASI Ära hat sie ihr Multitalent bewiesen, nur heute müssen wir neben dem anderem noch Gefahr laufen, wegen eines Schweizer Messer auf offener Straße erschossen zu werden.
Ganz offensichtlich geht das Polizeipräsidium Recklinghausen nach einer altbewährten Dramaturgie vor…
Im Jahre 2000 teilte mir das PP Recklinghausen mit, als Sachverständiger für Waffen dürfte ich keine Referenzwaffen mehr vorhalten.
Falls ich für eine sachverständige Begutachtung zukünftig eine Vergleichswaffe benötige, müsste ich mir diese Waffen ausleihen, falls ich eine käuflich erwerben sollte, sei die aber nach Abschluss des Gutachtens wieder zu veräußern.
Evtl. Wertverluste sein in Kauf zu nehmen.
Hier läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Im Jahre 2022 erstellte ich ein Sammlergutachten gemäß § 17 WaffG. für einen Ingenieur der Waffen zu sammeln beabsichtigte.
Das Sammelthema wurde von PP Recklinghausen in der Vergangenheit schon viermal genehmigt, die Aspiranten waren angestellt oder selbstständige Unternehmer oder Privatpersonen.
Der studierte Ingenieur, mittlerweile Dr.-Ing. erhielt aber eine Ablehnung seines Antrages.
1. Das Gutachten sei sinngemäß nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde, er möge sich einen anderen Gutachter suchen.
2. Seine Referenz für das angestrebte Sammelthema sei nicht ausreichend belegt, es würden z.B. Masterarbeit
und andere Qualifikationen beim Antrag fehlen.
Hier läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Dann werde ich im Juni des Jahres 2022 an drei Unterrichtstagen vom PP Münster bei der Durchführung eines Waffensachkundelehrganges hospitiert.
An den ersten zwei Tagen von zwei Beschäftigten des PP Münster, die von der Sache nichts verstanden, die eher als Präsenz des PP Münster dort abgestellt wurden.
Am dritten Tag kam Herr >Name bekannt< zum praktischen Teil des Lehrganges und verfolgte dann eine weitere Stunde des theoretischen Teils, bevor er sich verabschiedete. Anschließend habe ich zwei Jahre nichts mehr von der Behörde Münster gehört.
Im April 2024 kommt dann eine schriftliche Ankündigung, mir die Zulassung zu Durchführung der Waffensachkunde abzuerkennen weil:
1. Ich im Jahre 2015 einem Händler in Sindelfingen eine Waffe übergeben habe soll, ohne mir seine Genehmigung zeigen zu lassen.
Dieser Vorwurf kommt aus dem Papierkorb des Polizeipräsidiums Recklinghausen.
Ein damals von dem Sindelfinger Händler gegen mich eingeleitetes Ermittlungsverfahren, war schon 2015 von der STA Bochum eingestellt worden.
Nach neuer Auskunft der STA Bochum gibt es heute keinen Aktenvorgang mehr.
Es liegt auch ein Beleg vor, nachdem mir das Ordnungsamt Sindelfingen die Richtigkeit meines Handelns in Jahre 2015 bestätigte.
2. Meine Teilnahme-Zeugnisse der Waffensachkunde-Lehrgänge sein nach 17 Jahren nicht gesetzeskonform,
weil z.B. unter der Unterschrift von drei Prüfern, der Zusatz „Prüfungsausschuss“ fehlt
und im Kopf des Zeugnisses der Zusatz „gemäß der §2 und 3 AwaffV.“
Bisher wurden über Jahre von alle Behörden die Teilnahme-Zeugnisse anerkannt, das letzte noch in August 2024.
Hier läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.
Im Jahre 2023 wird mir der Vorwurf vom PP Recklinghausen gemacht, 2022 einem Waffensammler (gleichzeitig Sportschütze) und Inhaber von zahlreichen Erlaubnissen widerrechtlich zwei Waffen verkauft zu haben, die in seinem Sammelplan und seinem Gutachten vom PP Recklinghausen anerkannt und genehmigt waren, zwei Waffen übergeben haben.
Tatsächlich hat der Sammler die Waffen gemäß § 433 BGB erworben aber nie erhalten.
Doch der damals bearbeitende Sachbearbeiter hat 2023 leichte Erinnerungsprobleme an den Vorgang und so wird für einen dinglich nicht vollzogenen Vorgang ein Ermittlungsverfahren mit Rücknahme aller waffenrechtlichen Erlaubnisse konstruiert.
Hier läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen und vor dem OVG Münster.
Und folgt dann der nächste Schritt der Dramaturgie:
Hausdurchsuchung mit über dreißig Beamten und Mitarbeitern des Ordnungsamtes.
Die streitgegenständlichen Waffen wurden in meinem Schrank gefunden.
Eine Polizeibehörde, die einen "privaten " Vernichtungskrieg gegen legalen Waffenbesitz führt, verliert das Vertrauen der Menschen.
Willkommen in Deutschland!
Vor zwei Jahren habe ich einem Waffensammler zwei Pistolen gemäß § 433 BGB veräußert, doch die tatsächliche Gewalt über diese Waffen hat er nie erlangt.
Das Polizeipräsidium Recklinghausen versuchte hieraus auf abenteuerliche Weise ein Vergehen nach dem Waffengesetz sowohl gegen mich als auch den Waffensammler zu konstruieren.
Statt mit dem Waffenrecht zu argumentieren, leitete man vom § 433 BGB einen Herausgabeanspruch des Sammlers ab und machte ihn zum unmittelbaren Besitzer.
Im Rahmen einer Verwaltungsklage gegen das Polizeipräsidium Recklinghausen uminterpretierte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erstaunlicherweise den Sachverhalt noch und so wurde die Verwirrung noch größer.
Und somit habe plötzlich doch, ohne dingliche Übergabe, die Übergabe der tatsächlichen Gewalt stattgefunden und der Sammler habe seine Waffen erhalten.
Aber der Rechtsstreit ist ja nicht zu Ende…
Dennoch sah sich aber das Polizeipräsidium Recklinghausen veranlasst wegen der großen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die durch den Waffensammler aber auch durch mich ausgeht, am 02. Dezember 2024, an zwei Orten eine Hausdurchsuchung vorzunehmen.
Wie dem Durchsuchungsbeschluss vom 26.11.2024 zu entnehmen ist, wurde der Antrag beim zuständigen Amtsgericht, wie schon im Verwaltungsverfahren zuvor, mit einer „geschönten Wahrheit“ betragt…halt so wie man es haben wollte.
Es ist für die Polizei einfach über den Nationalen Waffenregister den Waffenbestand jedes legalen Waffenbesitzers zu erfragen, aber hier wurde mal wieder grob geschätzt.
Auch wurde ein vorläufiger Beschluss des Verwaltungsgerichtes als rechtskräftiges Urteil ausgelegt und die vermutete Waffenübergabe aus dem 2022 zum aktuellen Handeln erklärt…halt wie man es so braucht um sein Recht durchzusetzen.
Folgerichtig kamen am 02. Dezember 2024 in Mannschaftwagen gleich dreißig mit Waffe und Schlagstock ausgestattete Polizei- und sieben Kriminalbeamte zwecks einer Hausdurchsuchung zu mir und belagerten die Straße vor meinem Haus.
Ein kleineres Aufgebot kam zu dem Sammler und angeblichen Besitzer der streitgegenständlichen Waffen in der Nachbarstadt.
Dafür aber wurde er auf offener Straße gleich für zwei Stunden in Handschellen gelegt.
Ausgestattet mit einem Schreibblock und Kohlepapier durchstöberten nun die Kriminalbeamten mein ganzes Haus, durchwühlten jeden Schrank und jedes Kleidungsstück, blätterten in jeder Dokumentenmappe und das, was vorher im Regal stand, fand sich nachher auf dem Boden wieder.
Waffen zwischen Kontoauszügen?
Einbrecher wären taktvoller umgegangen, weil sie wissen was sie wollen.
Hier hat eine bewusste und übertriebene Sachbeschädigung stattgefunden, die noch ihr juristischen Nachspiel haben wird.
Der Inhalt von drei wohlsortierten Kellerräumen wurde aufgeschüttet wie auf einer Mülldeponie.
Es ging weniger um die Hausdurchsuchung als um die sinnlose Verwüstung.
Selten blieben Gegenstände in dem Raum in dem sie vorher waren, "Schnitzeljagd" alles muss nachher gesucht werden.
Zusätzlich hat man noch im Keller ins Handwaschbecken uriniert um seine Verachtung zu demonstrieren, faschistoider geht es nicht mehr.
Dann übertrugen sie jeden Waffenfund, soweit man in der Lage war Waffe, Kaliber, Hersteller zu erkennen alles auf den Schreibblock mit Kohlepapier-Durchschrift.
12 Stunden lang stand bei mir die Haustür auf, weil jede Waffe einzeln eingetütet werde musste und aus dem Keller durch die Wohnung in die vor meiner Garage stehenden Fahrzeuge gebracht wurden.
Währenddessen sorgten sich drei Beamte um mich, dass ich den Raum nur im überschaubaren Rahmen verlassen konnte.
Meine bettlägerige kranke Frau musste in den ausgekühlten Räumen 12 Stunden die Verletzung auch ihrer Persönlichkeitsrechte über sich ergehen lassen.
Zwei Beamte von Ordnungsamt der Stadt Recklinghausen, die als neutrale Beobachter zu meiner Sicherheit hinzugezogen wurden, halfen fleißig beim Heraustragen der Waffen mit, zur Wahrnehmung meiner Interessen waren sie nicht gekommen.
Im Zeitalter der elektronischen Datenübermittlung eine steinzeitliche Vorgehensweise, einen bekannten Waffenbestand durch handschriftliche Niederschrift zu überprüfen und zu sichern.
Nach Abschluss der Hausdurchsuchung erhielt ich ein Beschlagnahmeprotokoll.
Beim Sammler in der Nachbarstadt lief es nicht so: Da das Kohlepier sich offensichtlich weigerte durchzuschreiben, gab es hier also nur ein Exemplar eines Protokolls, man wolle ihm später seine Kopie nachreichen, so wie auch eine Kopie des ihm zu Beginn der Hausdurchsuchung nicht überreichten Hausdurchsuchungs- Beschlusses, den hatte man nicht zur Hand und so übermittelte man den Gerichtsbeschluss mündlich.
Was so alles möglich ist!
Beides ist bis heute noch nicht übermittelt worden.
Die streitgegenständlichen Waffen, die vor zwei Jahren von mir angeblich widerrechtlich übergeben wurden, sind selbstverständlich in meinem Keller und nicht bei dem Sammler sichergestellt worden. Ein tatsächlicher Übergang der tatsächlichen Gewalt hat eben auch niemals stattgefunden. Und selbst wenn es so gewesen wäre, dann war der Sammler auch kein unberechtigter, sondern er verfügt über einen ganzen Ordner waffenrechtliche Erlaubnisse.
Zu dieser Erkenntnis hätte der PP Recklinghausen schon früher kommen können, wenn man gewollt hätte.
Aber dann hätte man sich um den eindrucksvollen Auftritt gebracht, Angst und Schrecken und Terror zu verbreiten, wie er es schon zwei Jahre lang anstrebte.
Man scheint halt der Tradition verpflichtet zu sein.
Kein Grund also für ein derartiges Aufgebot.
Ja, Willkommen in Deutschland, das schon in den letzten Jahren sehr stark an Glaubwürdigkeit und Rechtstaatlichkeit eingebüßt hat. Mal sehen was wir in der Zukunft noch erleben werden mit allen den Einschränkungen, Verboten und Rechtsbrüchen die das Land seinen Bürgern beschert, das scheint nur die Spitze des Eisberges zu sein.
Seit dem Urteil vor dem Dortmunder Landgericht in Sachen Mouhamed Dramé ist erkennbar wo Polizei und Justiz in unserem Land stehen.
Unser Land handelt immer mehr nach dem „Pippi Langstrumpf Prinzip“
Ich schaffe mir die Welt, so wie sie mir gefällt.
13.12.2024
Heute rief mich ein Sportschütze an, eine Sachbearbeiterin des ZA12 des PP Recklinghausen hat ihn eindringlich gewarnt mit mir in Kontakt zu treten.
Man würde mich jetzt fertig machen!
Mir war bis heute nicht bekannt, das „fertigmachen“ wieder zur offiziellen Terminologie der Polizei gehört.
Stehen wir wieder am Anfang einer Renaissance unsäglicher faschistoider Geschichte?
Sobald dieses „fertigmachen“ juristisch aufgeklärt ist, wird der Name der Sachbearbeiterin hier veröffentlicht.
Rechte Sprüche brauchen Widerhall.
Aber auch der betroffene Sammler und Sportschütze in der Nachbarstadt hatte seine Erfahrung mit smarten Sprüchen der Beamten gehabt.
Nach der Verwüstung der Wohnung und der Kellerräume durch die Hausdurchsuchung bekam er den zynischen Spruch:
"Nun ist Ihre Wohnung und ihr Keller endlich mal wieder aufgeräumt"
Wenn Menschen schon wieder diffamiert werden und privat und persönlich von den Behörden angriffen werden, dann kann man sich fragen, wieviel brauner Lack wird da wieder sichtbar bei den staatlichen Hilfskräften?
Was sind das nur für Menschen?
_________________________________________________________________________________________________
_______________________________________________________________________________________________________________
Panorama
Pistolen, Revolver und Gewehre
An Polizei-Fachhochschule fehlen 90 Schusswaffen
An der Polizei-Fachhochschule in Aschersleben wurden 90 Waffen zu wenig gezählt. (
In Aschersleben haben es einige Personen an der Polizei-Fachhochschule mit der Verwahrung von Schusswaffen offenbar nicht ganz so genau genommen. Einem Bericht zufolge fiel jüngst auf, dass 90 Waffen nicht aufzufinden sind. Der Fall erinnert an andere Vorkommnisse in verschiedenen Bundesländern.
An der Polizei-Fachhochschule Sachsen-Anhalts in Aschersleben sind einem Medienbericht zufolge 90 Schusswaffen unauffindbar. Dies berichtet die in Halle erscheinende "Mitteldeutsche Zeitung" unter Verweis auf einen internen Bericht von Hochschulrektor Thorsten Führing an das Landeskriminalamt (LKA). Das der Zeitung vorliegende Schreiben datiert demnach auf vergangenen Freitag. Nach Recherchen des Blatts sollen unter den gesuchten Waffen Pistolen, Revolver und Schnellfeuergewehre sein.
Um die Waffen zu finden, habe die Polizei-Hochschule nach Angaben des Rektors frühere Mitarbeiter kontaktiert, die für die Verwahrung von Schusswaffen und anderen Waffen zuständig waren. Die verschwundenen Schusswaffen sollen aus der sogenannten Vergleichswaffensammlung des LKA an die Polizei-Hochschule verliehen worden sein. Die Sammlung dient Polizisten als Lehr- und Anschauungsmaterial.
Dem Bericht zufolge hatte Sachsen-Anhalts Rechnungshof bei einer Vor-Ort-Kontrolle "deutliche Abweichungen im Waffenbestand der Lehrmittelsammlung" festgestellt. Waffen, die laut Aktenlage in Verwahrung der Hochschule sein müssten, hätten nicht vorgezeigt werden können.
Abweichungen in Brandenburg und Sachsen
Der Vorfall erinnert an ähnliche Berichte über abhanden gekommene Munition und Waffen in deutschen Polizeibeständen. So wurde 2023 etwa bekannt, dass seit 2017 beim Schießsport der Brandenburger Polizei rund 25.000 Schuss Munition verschwunden sein sollen. Experten sehen in diesem Zusammenhang auch Mängel in der Aufsicht und fordern eine stärkere Kontrolle. "Wenn über so lange Zeit solche Defizite nicht festgestellt werden, dann glaube ich, ist es auch ein Defizit im Bereich der Dienstaufsicht", sagte der frühere Münchner Polizeipräsident Hubertus Andrä am vergangenen Mittwoch im Landtags-Innenausschuss in Potsdam, der die zugehörige Expertenkommission leitet.
Und auch die sächsische Polizei stellte bei einer Revision des Waffenbestandes mehrere Abweichungen fest. Wie das Innenministerium Mitte April mitteilte, waren dabei vier Schusswaffen aus dem Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen unauffindbar. Zudem gab es eine Abweichung bei der Einsatzmunition von fünf Patronen.
Bei den fehlenden Schusswaffen handelt es sich um zwei Pistolen P7 M8 der Firma Heckler & Koch und zwei Sportkarabiner. "Die Dienstpistolen sollten als sogenannte Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz vorgehalten werden, allerdings ist der Verbleib der Waffen seit 2022 nicht mehr dokumentiert", hieß es. Seit Ende 2023 laufe dazu ein Ermittlungsverfahren. Auch im Fall der Karabiner soll nun ermittelt werden.
Quelle: ntv.de, fzö